Nach dem Verkehrsunfall

Nach dem Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen.

Der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet auch die Kosten des Kfz- Sachverständigen zu ersetzen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

  • Rechte bei einem Unfall

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Wir beziffern Ihnen weisungsfrei den Fahrzeugschaden an Ihrem Auto. Lassen Sie sich nicht auf einen „günstigen“ Kostenvoranschlag verweisen: Neben dem Fahrzeugschaden wird in unserem Schadengutachten eine ggf. vorliegende merkantile Wertminderung und ein möglicher Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug/ eine Nutzungsausfallsentschädigung ausgewiesen.

Gerne verweisen Haftpflichtversicherer darauf, eine Reparatur in einer ihrer Partnerwerkstätten vornehmen zu lassen. Natürlich bestimmen Sie in welcher Werkstatt Sie die Instandsetzung vornehmen lassen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zwischen einer vollständigen Reparatur in der Fachwerkstatt Ihrer Wahl oder zum Beispiel die Behebung des Schadens in Eigenregie.

Bei einem Totalschaden nimmt Ihnen die regulierende Versicherung nicht Ihr verunfalltes Fahrzeug weg. Sie bestimmen natürlich, ob Sie überhaupt und falls ja, an wen Sie Ihr verunfalltes Fahrzeug veräußern.

Sie haben das Recht sich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Beratung, zur Führung des Schriftverkehrs und zur Durchsetzung sämtlicher gerechtfertigten Schadenersatzansprüche zur Seite zu nehmen. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind vom Schädiger bzw. der eintretenden Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Sofern Sie, bedingt durch einen unverschuldeten Unfall, der zu einem Totalschaden geführt hat, einen Fahrzeugwechsel vornehmen, erstattet die Versicherung die Ab-/ Anmeldekosten inkl. Gebühren für die Kennzeichen.

Für allgemeine Aufwendungen (Telefon, Fahrtkosten, etc.), die Ihnen durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen, erstattet die Versicherung eine Kostenpauschale von ca. 20 - 25 Euro. Zu prüfen sind ggf. weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für Haushaltshilfe, etc.

Warendorf-Milte:

02584 93 41 08

Marcus Gerdemann

Marcus Gerdemann

Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen. 


Zertifizierter Sachverständiger für KFZ-Schäden und -Bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024

IFS

Anerkannter Sachverständiger für Motorenschäden und Lackierung des

BVSK
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