Leistungen
Schadengutachten
Wir begutachten Ihren Schaden
Allgemein:
Werden Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, können Sie Haftpflichtansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen. Zur Bestimmung des Ihnen entstandenen Fahrzeugschadens
können Sie einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen beauftragen, der den Ihnen entstanden Schaden objektiv beziffert. Weisungen der regulierenden Versicherungen bezüglich der Auswahl der Reparaturwerkstatt oder des Kfz- Sachverständigen sind nicht bindend. Sie haben die Möglichkeit, eine Abrechnung des Fahrzeugschadens nach dem Schadengutachten vorzunehmen.
Inhalt:
Neben der Dokumentation der Fahrzeugdaten, der Ausstattung und des Fahrzeugzustandes wird umfangreiches Lichtbildmaterial erstellt. Des weiteren wird der Wiederbeschaffungswert, die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, der Restwert, die merkantile Wertminderung, Wertverbesserung, die Reparaturzeit, die Wiederbeschaffungszeit sowie Nebenkosten wie zum Beispiel Radioumbaukosten ermittelt.
Kosten:
Die Höhe des Sachverständigenhonorars für ein Schadengutachten ist abhängig von der Schadenhöhe. Im Haftpflichtschaden erfolgt, sofern die Schuldfrage eindeutig ist, in der Regel eine direkte Abrechnung mit der regulierenden Versicherung. Der Geschädigte muss somit nicht in Vorkasse treten.
Wichtig:
Vielfach wird der Geschädigte durch die regulierende Versicherung dazu gedrängt, einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einzuholen. Ausreichendes Lichtbildmaterial zur Beweissicherung wird hierbei meist nicht erstellt. Außerdem wird ein ggf. vorliegender Anspruch auf merkantile Wertminderung nicht beziffert. Ebenso werden von Werkstätten Gebühren erhoben, die von der regulierenden Versicherung in der Regel nicht übernommen werden. Sofern Sie die Reparatur anschließend nicht in der Werkstatt vornehmen lassen, zahlen Sie die Kosten für die Schadenbezifferung.